Warum das Impressum für Arztpraxen besonders wichtig ist
Das Impressum gehört zu den rechtlich sensibelsten Bereichen einer Arztpraxis-Website. Während viele Praxisinhaber großen Wert auf Design und Inhalte legen, wird das Impressum häufig stiefmütterlich behandelt. Ein Fehler, der teuer werden kann: Fehlerhafte oder unvollständige Impressumsangaben sind der häufigste Abmahngrund bei Arzt-Websites.
Als Arzt unterliegen Sie besonderen Informationspflichten, die über die allgemeinen Anforderungen des Telemediengesetzes hinausgehen. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie ein Impressum für Ihre Arztpraxis rechtssicher erstellen und welche Angaben für Ärzte verpflichtend sind.
Gesetzliche Grundlagen für das Impressum
Die Impressumspflicht ergibt sich aus mehreren Gesetzen, die Sie als Praxisinhaber kennen sollten. Seit dem Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) im Mai 2024 gelten teilweise neue Regelungen, die die bisherigen Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) ablösen.
Digitale-Dienste-Gesetz und Telemediengesetz
Das DDG verpflichtet alle Anbieter von geschäftsmäßig betriebenen Telemedien zur Anbieterkennzeichnung. Arztpraxis-Websites fallen immer unter diese Kategorie, da sie der Patientengewinnung dienen. Die Pflichtangaben umfassen Name, Anschrift, Kontaktdaten und weitere spezifische Informationen.
Besondere Pflichten für Heilberufe
Ärzte gehören zu den reglementierten Berufen. Das bedeutet zusätzliche Informationspflichten: Die Berufsbezeichnung, die zuständige Kammer, die Approbationsbehörde und die berufsrechtlichen Regelungen müssen im Impressum angegeben werden.
Datenschutz-Grundverordnung
Neben dem Impressum benötigt jede Arztpraxis-Website eine Datenschutzerklärung. Diese ist zwar kein Bestandteil des Impressums, muss aber ebenfalls leicht erreichbar sein. Gerade für Arztpraxen mit Kontaktformularen oder Online-Terminbuchung sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen besonders hoch.
Pflichtangaben im Impressum einer Arztpraxis
Die folgende Übersicht zeigt alle Pflichtangaben, die im Impressum einer Arztpraxis enthalten sein müssen. Fehlende Angaben sind abmahnfähig und können Bußgelder nach sich ziehen.
| Pflichtangabe | Erklärung | Beispiel | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Vollständiger Name | Vor- und Nachname des Praxisinhabers | Dr. med. Maria Müller | DDG/TMG |
| Anschrift | Vollständige Postanschrift der Praxis | Musterstraße 1, 12345 Musterstadt | DDG/TMG |
| Telefonnummer | Erreichbare Telefonnummer | Tel.: 01234 567890 | DDG/TMG |
| E-Mail-Adresse | Direkte E-Mail-Kontaktmöglichkeit | praxis@dr-mueller.de | DDG/TMG |
| Berufsbezeichnung | Ärztliche Berufsbezeichnung und Staat der Verleihung | Ärztin, approbiert in Deutschland | DDG/TMG |
| Zuständige Kammer | Ärztekammer des Bundeslandes | Landesärztekammer Baden-Württemberg | DDG/TMG |
| Berufsrechtliche Regelungen | Verweis auf Berufsordnung | Berufsordnung der LÄK BW | DDG/TMG |
| Umsatzsteuer-ID | Falls vorhanden (bei Privatpraxen) | DE123456789 | DDG/TMG |
| KV-Zugehörigkeit | Bei Kassenärzten empfohlen | Kassenärztliche Vereinigung BW | Empfehlung |
Schritt-für-Schritt: Impressum für die Arztpraxis erstellen
Gehen Sie die folgenden Schritte durch, um ein vollständiges und rechtssicheres Impressum für Ihre Arztpraxis zu erstellen.
Schritt 1: Grunddaten zusammenstellen
Sammeln Sie zunächst alle erforderlichen Informationen. Prüfen Sie die korrekte Schreibweise Ihres Namens und Ihrer Titel. Stellen Sie sicher, dass die Praxisadresse mit der Adresse bei der Ärztekammer übereinstimmt. Bei Gemeinschaftspraxen müssen alle Praxisinhaber namentlich genannt werden.
Schritt 2: Berufsrechtliche Angaben ergänzen
Ermitteln Sie Ihre zuständige Ärztekammer und die geltende Berufsordnung. Bei Fachärzten muss die Facharztbezeichnung korrekt angegeben werden. Die Berufsordnung Ihrer Ärztekammer ist in der Regel auf deren Website als PDF verfügbar – verlinken Sie darauf in Ihrem Impressum.
Schritt 3: Kontaktdaten angeben
Geben Sie eine Telefonnummer an, unter der Sie tatsächlich erreichbar sind. Die E-Mail-Adresse sollte eine professionelle Praxis-Adresse sein, keine kostenlose Freemail-Adresse. Eine direkte Kontaktmöglichkeit ohne vorherige Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Schritt 4: Steuerliche Angaben prüfen
Ärztliche Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Wenn Sie jedoch umsatzsteuerpflichtige Leistungen anbieten (z.B. bestimmte ästhetische Behandlungen), benötigen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die im Impressum anzugeben ist. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Steuerberater.
Schritt 5: Zusätzliche Angaben bei Bedarf
Wenn Ihre Praxis eine Gesellschaftsform hat (z.B. MVZ als GmbH), sind zusätzliche Angaben erforderlich: Geschäftsführer, Registergericht, Handelsregisternummer und Gesellschaftskapital. Lassen Sie diese Angaben von einem Rechtsanwalt prüfen.
Ein professionelles Webdesign für Ärzte stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen von Anfang an berücksichtigt werden.
Muster-Impressum für eine Arztpraxis
Hier finden Sie ein vollständiges Muster-Impressum, das Sie als Vorlage für Ihre Arztpraxis verwenden können. Ersetzen Sie die Platzhalter durch Ihre eigenen Daten.
Beispiel für eine Einzelpraxis
Angaben gemäß Digitale-Dienste-Gesetz (DDG):
Dr. med. [Vorname Nachname]
[Facharzt/Fachärztin für XY]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
Telefon: [Nummer]
E-Mail: [praxis@domain.de]
Berufsbezeichnung: Arzt/Ärztin (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Zuständige Aufsichtsbehörde: Kassenärztliche Vereinigung [Bundesland]
Zuständige Kammer: [Landesärztekammer]
Berufsrechtliche Regelungen: Berufsordnung der [Landesärztekammer], einsehbar unter [URL]
Beispiel für eine Gemeinschaftspraxis
Bei einer Gemeinschaftspraxis müssen alle Praxisinhaber namentlich mit Berufsbezeichnung und Qualifikation aufgeführt werden. Die Gesellschaftsform (z.B. GbR, PartG) ist anzugeben. Vertretungsberechtigte Partner sollten benannt werden.
Beispiel für ein MVZ
Medizinische Versorgungszentren als GmbH benötigen zusätzlich: Handelsregistereintrag, Registergericht, HRB-Nummer, Geschäftsführer und Stammkapital. Die ärztliche Leitung des MVZ sollte ebenfalls genannt werden.
Häufige Fehler beim Impressum für Arztpraxen
Diese Fehler sehen wir regelmäßig bei der Überprüfung von Arztpraxis-Websites. Vermeiden Sie sie, um Abmahnungen und Bußgelder zu verhindern.
Fehlende Berufsbezeichnung
Viele Ärzte vergessen, die Berufsbezeichnung und den Staat der Verleihung anzugeben. Dies ist für alle reglementierten Berufe verpflichtend und ein häufiger Abmahngrund.
Fehlender Verweis auf die Berufsordnung
Die berufsrechtlichen Regelungen müssen nicht nur genannt, sondern auch zugänglich gemacht werden. Am einfachsten gelingt dies durch einen Link auf die Berufsordnung auf der Website der zuständigen Ärztekammer.
Veraltete Angaben
Bei Adressänderungen, neuen Praxispartnern oder geänderten Kontaktdaten muss das Impressum sofort aktualisiert werden. Veraltete Angaben können als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Eine regelmäßige Website-Betreuung stellt sicher, dass alle Angaben stets aktuell sind.
Impressum als Bild
Das Impressum darf nicht als Bild eingebunden werden. Es muss als Text vorliegen, damit es maschinell lesbar und barrierefrei zugänglich ist. Auch ein Impressum als PDF-Download ist nicht ausreichend.
Schwer auffindbares Impressum
Das Impressum muss von jeder Seite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Der Link sollte eindeutig als „Impressum” beschriftet sein, nicht als „Info”, „Kontakt” oder „Über uns”. Am besten platzieren Sie den Link im Footer, sodass er auf jeder Seite sichtbar ist.
Abmahnrisiken bei fehlerhaftem Impressum
Ein fehlerhaftes Impressum ist einer der häufigsten Abmahngründe im Internet. Für Arztpraxen sind die Risiken besonders hoch, da Mitbewerber, Wettbewerbsvereine und spezialisierte Anwaltskanzleien gezielt nach Verstößen suchen.
Typische Abmahnkosten
Die Kosten einer Abmahnung wegen fehlerhafter Anbieterkennzeichnung liegen in der Regel zwischen 500 und 1500 Euro. Dazu können Vertragsstrafen kommen, wenn nach einer Abmahnung erneut ein Verstoß festgestellt wird. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Wie Sie sich schützen
Lassen Sie Ihr Impressum von einem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt prüfen. Nutzen Sie seriöse Impressum-Generatoren als Ausgangsbasis und ergänzen Sie die arztspezifischen Angaben manuell. Überprüfen Sie das Impressum regelmäßig auf Aktualität.
Impressum und Datenschutzerklärung: Zusammenhang und Abgrenzung
Impressum und Datenschutzerklärung sind zwei verschiedene rechtliche Dokumente, die beide auf jeder Arztpraxis-Website vorhanden sein müssen. Sie dürfen nicht kombiniert werden, sondern brauchen jeweils eine eigene Unterseite mit eigenem Link.
Das Impressum informiert über den Anbieter der Website. Die Datenschutzerklärung informiert über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Für Arztpraxen sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen besonders streng, da Gesundheitsdaten zu den besonders schützenswerten Kategorien personenbezogener Daten gehören.
Impressum bei Praxis-Profilen auf Social Media
Auch Ihre Social-Media-Profile benötigen ein Impressum, wenn sie geschäftsmäßig betrieben werden. Das betrifft Facebook-Seiten, Instagram-Business-Profile und LinkedIn-Unternehmensseiten. Sie können auf das Impressum Ihrer Website verlinken oder die Pflichtangaben direkt im Profil hinterlegen.
Checkliste: Ist Ihr Impressum vollständig?
Prüfen Sie Ihr bestehendes Impressum anhand dieser Checkliste:
- Vollständiger Name mit akademischen Titeln und Grad
- Vollständige Praxisanschrift (kein Postfach)
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Berufsbezeichnung mit Staat der Verleihung
- Zuständige Ärztekammer mit Kontaktdaten
- Berufsrechtliche Regelungen mit Link zur Berufsordnung
- Kassenärztliche Vereinigung (bei Kassenärzten)
- Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden)
- Bei GmbH/MVZ: Handelsregister, Geschäftsführer
- Impressum von jeder Seite aus erreichbar
- Als Text, nicht als Bild eingebunden
- Eindeutig als „Impressum” beschriftet
Häufig gestellte Fragen zum Impressum für Arztpraxen
Was muss im Impressum einer Arztpraxis stehen?
Das Impressum einer Arztpraxis muss enthalten: Vollständiger Name des Praxisinhabers, Berufsbezeichnung mit Staat der Verleihung, zuständige Ärztekammer, Approbationsbehörde, vollständige Praxisanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, berufsrechtliche Regelungen mit Verweis auf die Berufsordnung und bei Vorhandensein die Umsatzsteuer-ID.
Braucht jede Arztpraxis-Website ein Impressum?
Ja, nach dem Digitale-Dienste-Gesetz ist ein Impressum für alle geschäftsmäßig betriebenen Websites Pflicht. Arztpraxis-Websites dienen der Patientengewinnung und sind damit geschäftsmäßig. Auch private Praxis-Websites ohne direkte Werbung unterliegen der Impressumspflicht.
Was passiert bei einem fehlerhaften Impressum?
Ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum ist ein Wettbewerbsverstoß und kann abgemahnt werden. Die Kosten einer Abmahnung liegen bei 500 bis 1500 Euro. Wiederholte Verstöße können Vertragsstrafen und Bußgelder bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
Muss die Berufsbezeichnung im Impressum stehen?
Ja, für Ärzte als reglementierten Beruf ist die Angabe der Berufsbezeichnung Pflicht. Zusätzlich müssen der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde, die zuständige Kammer und die berufsrechtlichen Regelungen angegeben werden.
Wo muss das Impressum auf der Website platziert werden?
Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Es muss von jeder Seite der Website mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Die beste Platzierung ist ein Link im Footer, der auf eine eigene Impressumsseite führt.
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